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Renewable Bloom GmbH

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Photovoltaik, Stromspeicher & Wärmepumpen vom Elektromeister in München

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Allgemeine Geschäftsbedingungen

der Renewable Bloom GmbH für Lieferung, Montage und Installation von Photovoltaikanlagen, Stromspeichern, Wärmepumpen, Wallboxen und elektrotechnischen Leistungen

§ 1 Geltungsbereich

  1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge zwischen der Renewable Bloom GmbH, Zehetmeierstr. 20, 80939 München (nachfolgend „Auftragnehmer“) und ihren Kundinnen und Kunden (nachfolgend „Auftraggeber“) über die Planung, Lieferung, Montage, Installation, Inbetriebnahme, Wartung und Reparatur von Photovoltaikanlagen, Batteriespeichern, Wärmepumpen, Ladeeinrichtungen sowie sonstige elektrotechnische Leistungen.
  2. Verbraucher im Sinne dieser AGB ist jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu Zwecken abschließt, die überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können (§ 13 BGB). Unternehmer ist jede natürliche oder juristische Person oder rechtsfähige Personengesellschaft, die bei Abschluss des Rechtsgeschäfts in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt (§ 14 BGB).
  3. Abweichende oder ergänzende Bedingungen des Auftraggebers werden nur Vertragsbestandteil, wenn der Auftragnehmer ihrer Geltung ausdrücklich in Textform zugestimmt hat. Individuelle Vereinbarungen im Angebot oder in der Auftragsbestätigung haben Vorrang vor diesen AGB.

§ 2 Angebot und Vertragsschluss

  1. Angebote des Auftragnehmers sind freibleibend, soweit sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet sind. Sofern im Angebot nicht anders angegeben, ist ein Angebot 30 Tage ab Angebotsdatum gültig.
  2. Der Vertrag kommt durch die Annahme des Angebots durch den Auftraggeber (z. B. durch Unterschrift oder Bestätigung in Textform) und – soweit vorgesehen – durch die Auftragsbestätigung des Auftragnehmers zustande.
  3. Grundlage des Angebots sind die bei der Besichtigung vor Ort bzw. vom Auftraggeber mitgeteilten Gegebenheiten. Stellen sich nach Vertragsschluss Umstände heraus, die bei der Angebotserstellung nicht erkennbar waren (z. B. verdeckte Mängel an Dach, Elektroinstallation oder Zählerschrank), werden notwendige Mehrleistungen nach vorheriger Abstimmung mit dem Auftraggeber gesondert vergütet.

§ 3 Leistungsumfang

  1. Der Leistungsumfang ergibt sich aus dem Angebot bzw. der Auftragsbestätigung. Nicht ausdrücklich aufgeführte Leistungen sind nicht geschuldet.
  2. Der Auftragnehmer ist berechtigt, gleichwertige oder höherwertige Komponenten anderer Hersteller einzusetzen, wenn die angebotenen Komponenten nicht oder nicht rechtzeitig lieferbar sind und dies für den Auftraggeber zumutbar ist. Der Auftraggeber wird hierüber vorab informiert.
  3. Soweit nicht ausdrücklich vereinbart, sind insbesondere folgende Leistungen nicht im Leistungsumfang enthalten: statische Berechnungen bzw. die Prüfung der Dachstatik, Dachdecker- und Zimmererarbeiten, Gerüststellung, Erd- und Maurerarbeiten, Brandschutzmaßnahmen, Kosten des Netzbetreibers (z. B. Zählertausch, Netzanschluss) sowie Baugenehmigungen.
  4. Die Anmeldung der Anlage beim Netzbetreiber und im Marktstammdatenregister übernimmt der Auftragnehmer, soweit im Angebot vorgesehen. Für Verzögerungen oder Entscheidungen des Netzbetreibers ist der Auftragnehmer nicht verantwortlich.
  5. Der Auftragnehmer darf zur Vertragserfüllung qualifizierte Nachunternehmer einsetzen; er bleibt gegenüber dem Auftraggeber für die vertragsgemäße Leistung verantwortlich.

§ 4 Mitwirkungspflichten des Auftraggebers

  1. Der Auftraggeber stellt sicher, dass die Montageorte (Dach, Technikraum, Zählerplatz) zum vereinbarten Termin frei zugänglich sind, und stellt Baustrom und Wasser in haushaltsüblichem Umfang unentgeltlich zur Verfügung.
  2. Der Auftraggeber ist dafür verantwortlich, dass das Dach bzw. die Montagefläche für die Aufnahme der Anlage geeignet ist (Tragfähigkeit, Zustand der Dacheindeckung), sofern die Prüfung nicht ausdrücklich beauftragt wurde. Er informiert den Auftragnehmer vor Beginn über ihm bekannte Mängel, Leitungsverläufe und Besonderheiten.
  3. Ist der Auftraggeber nicht Eigentümer des Gebäudes, holt er die Zustimmung des Eigentümers bzw. der Eigentümergemeinschaft ein.
  4. Notwendige Unterschriften und Unterlagen (z. B. Vollmachten für den Netzbetreiber) stellt der Auftraggeber zeitnah zur Verfügung. Verzögerungen aufgrund fehlender Mitwirkung gehen nicht zulasten des Auftragnehmers.

§ 5 Preise und Zahlungsbedingungen

  1. Es gelten die im Angebot genannten Preise. Für Verbraucher sind die Preise als Endpreise ausgewiesen. Auf die Lieferung und Installation von Photovoltaikanlagen und Stromspeichern wird – sofern die Voraussetzungen des § 12 Abs. 3 UStG vorliegen – ein Umsatzsteuersatz von 0 % angewendet. Für sonstige Leistungen gilt der gesetzliche Umsatzsteuersatz.
  2. Eine Anzahlung ist nicht erforderlich, sofern im Angebot nichts anderes vereinbart ist. Die Vergütung ist nach vollständiger Ausführung des Auftrags und Rechnungsstellung innerhalb von 14 Tagen ohne Abzug zur Zahlung fällig.
  3. Bei Aufträgen mit besonders hohem Material- oder Leistungsumfang können im Angebot Abschlagszahlungen nach Baufortschritt (§ 632a BGB) vereinbart werden.
  4. Zusätzliche Leistungen, die der Auftraggeber nach Vertragsschluss wünscht, sowie Anfahrten, die aufgrund fehlender Mitwirkung des Auftraggebers erfolglos bleiben, werden gesondert nach Aufwand berechnet.
  5. Gerät der Auftraggeber in Zahlungsverzug, gelten die gesetzlichen Regelungen.

§ 6 Ausführungsfristen

  1. Ausführungstermine werden gemeinsam abgestimmt. Sie sind nur verbindlich, wenn sie ausdrücklich als verbindlich vereinbart wurden.
  2. Verzögerungen durch höhere Gewalt, Witterung (z. B. Regen, Schnee, Sturm, Eisglätte auf dem Dach), Lieferengpässe der Hersteller, behördliche Anordnungen oder Verzögerungen durch den Netzbetreiber hat der Auftragnehmer nicht zu vertreten. Die Ausführungsfrist verlängert sich in diesen Fällen angemessen. Der Auftragnehmer informiert den Auftraggeber unverzüglich.

§ 7 Abnahme

  1. Nach Fertigstellung zeigt der Auftragnehmer die Fertigstellung an und die Leistung wird gemeinsam abgenommen. Über die Abnahme und Inbetriebnahme kann ein Protokoll erstellt werden.
  2. Die Abnahme darf wegen unwesentlicher Mängel nicht verweigert werden.
  3. Es gelten im Übrigen die gesetzlichen Regelungen zur Abnahme (§ 640 BGB). Gegenüber Verbrauchern tritt die Wirkung einer fiktiven Abnahme nur ein, wenn der Auftragnehmer den Verbraucher zusammen mit der Aufforderung zur Abnahme in Textform auf die Folgen einer nicht erklärten oder ohne Angabe von Mängeln verweigerten Abnahme hingewiesen hat.

§ 8 Eigentumsvorbehalt

  1. Gelieferte Komponenten bleiben bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum des Auftragnehmers, soweit sie nicht durch den Einbau wesentlicher Bestandteil des Gebäudes geworden sind.
  2. Gegenüber Unternehmern gilt zusätzlich: Der Auftraggeber tritt Forderungen aus einer Weiterveräußerung der Vorbehaltsware bereits jetzt in Höhe des Rechnungswertes an den Auftragnehmer ab.

§ 9 Mängelrechte und Garantien

  1. Es gelten die gesetzlichen Mängelrechte. Für Arbeiten an einem Bauwerk beträgt die Verjährungsfrist gemäß § 634a Abs. 1 Nr. 2 BGB fünf Jahre ab Abnahme.
  2. Gegenüber Unternehmern verjähren Mängelansprüche – außer bei Arbeiten an einem Bauwerk, Vorsatz, Arglist sowie Schäden aus der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit – innerhalb eines Jahres ab Abnahme bzw. Ablieferung. Der Auftragnehmer kann nach seiner Wahl nachbessern oder neu herstellen.
  3. Herstellergarantien (z. B. Produkt- und Leistungsgarantien für Module, Wechselrichter und Speicher) bestehen ausschließlich zwischen dem Auftraggeber und dem jeweiligen Hersteller zu dessen Garantiebedingungen. Sie lassen die gesetzlichen Mängelrechte unberührt. Der Auftragnehmer unterstützt den Auftraggeber bei der Abwicklung von Garantiefällen.
  4. Keine Mängel sind insbesondere: natürliche Verschmutzung und Verschleiß, witterungs- oder umweltbedingte Ertragsschwankungen, Schäden durch unsachgemäße Bedienung, Eingriffe Dritter, Überspannung durch Blitzeinschlag oder höhere Gewalt sowie Leistungsminderungen von Komponenten im Rahmen der Herstellerspezifikation.

§ 10 Ertragsprognosen und Wirtschaftlichkeitsberechnungen

Ertragsprognosen, Autarkie- und Wirtschaftlichkeitsberechnungen werden nach bestem Wissen auf Basis von Erfahrungs- und Durchschnittswerten erstellt. Sie dienen der Orientierung und stellen keine zugesicherte Beschaffenheit oder Garantie dar, es sei denn, dies wurde ausdrücklich in Textform vereinbart. Die tatsächlichen Erträge hängen u. a. von Wetter, Verschattung, Verbrauchsverhalten, Strompreisen und gesetzlichen Rahmenbedingungen (z. B. EEG) ab.

§ 11 Haftung

  1. Der Auftragnehmer haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit, nach dem Produkthaftungsgesetz sowie im Umfang einer übernommenen Garantie.
  2. Bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Auftraggeber regelmäßig vertrauen darf) ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt.
  3. Im Übrigen ist die Haftung für leicht fahrlässige Pflichtverletzungen ausgeschlossen. Diese Beschränkungen gelten auch zugunsten der Mitarbeiter und Erfüllungsgehilfen des Auftragnehmers.

§ 12 Widerrufsrecht für Verbraucher

Verbrauchern steht bei Verträgen, die außerhalb von Geschäftsräumen oder ausschließlich über Fernkommunikationsmittel (z. B. Telefon, E-Mail, WhatsApp) geschlossen werden, ein gesetzliches Widerrufsrecht zu. Die Widerrufsbelehrung und das Muster-Widerrufsformular erhalten Verbraucher zusammen mit dem Angebot bzw. vor Vertragsschluss.

Widerrufsbelehrung

Widerrufsrecht: Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen. Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag des Vertragsabschlusses. Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns (Renewable Bloom GmbH, Zehetmeierstr. 20, 80939 München, Telefon: +49 176 93210381, E-Mail: [email protected]) mittels einer eindeutigen Erklärung (z. B. ein mit der Post versandter Brief oder eine E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Sie können dafür das beigefügte Muster-Widerrufsformular verwenden, das jedoch nicht vorgeschrieben ist. Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.

Folgen des Widerrufs: Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrags bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet. Haben Sie verlangt, dass die Dienstleistungen bzw. Arbeiten während der Widerrufsfrist beginnen sollen, so haben Sie uns einen angemessenen Betrag zu zahlen, der dem Anteil der bis zu dem Zeitpunkt, zu dem Sie uns von der Ausübung des Widerrufsrechts hinsichtlich dieses Vertrags unterrichten, bereits erbrachten Leistungen im Vergleich zum Gesamtumfang der im Vertrag vorgesehenen Leistungen entspricht.

Muster-Widerrufsformular

(Wenn Sie den Vertrag widerrufen wollen, dann füllen Sie bitte dieses Formular aus und senden Sie es zurück.)
An: Renewable Bloom GmbH, Zehetmeierstr. 20, 80939 München, E-Mail: [email protected]
– Hiermit widerrufe(n) ich/wir (*) den von mir/uns (*) abgeschlossenen Vertrag über die Erbringung der folgenden Dienstleistung / den Kauf der folgenden Waren (*)
– Bestellt am (*) / erhalten am (*)
– Name des/der Verbraucher(s)
– Anschrift des/der Verbraucher(s)
– Unterschrift des/der Verbraucher(s) (nur bei Mitteilung auf Papier)
– Datum
(*) Unzutreffendes streichen.

§ 13 Datenschutz

Informationen zur Verarbeitung personenbezogener Daten finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.

§ 14 Verbraucherstreitbeilegung

Wir sind nicht bereit und nicht verpflichtet, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.

§ 15 Schlussbestimmungen

  1. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Gegenüber Verbrauchern gilt diese Rechtswahl nur, soweit dadurch nicht der Schutz durch zwingende Bestimmungen des Rechts des Staates, in dem der Verbraucher seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat, entzogen wird.
  2. Ist der Auftraggeber Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag München.
  3. Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung treten die gesetzlichen Vorschriften.

Stand: Oktober 2026

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